Unterhalt und Zugewinn in Zeiten von Corona
Wenn der Unterhaltsverpflichtete nicht mehr weiß, wie er den Ehegattenunterhalt zahlen kann, weil er beispielsweise eine Verfügung des Gesundheitsministeriums erhalten hat, dass sein Betrieb untersagt wird, so ist Eile geboten, um die Möglichkeiten der Abänderung des Unterhalts spätestens ab April 2020 zu prüfen.
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