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Der Scheidungstermin beim Familiengericht

Wie läuft mein Scheidungstermin ab? Worauf muss ich mich einstellen?  

 

Wenn der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht ist und die Auskünfte zum Versorgungsausgleich vollständig vorliegen, erfolgt eine Ladung der Eheleute zum Gerichtstermin. Zur Feststellung der Identität ist der Personalausweis mitzubringen. Die Dauer des Termins schwankt je nachdem, ob eine einvernehmliche Scheidung erfolgt oder ob Streitfragen zu klären sind. Sind sich die Eheleute in allen Punkten einig, wird der Gerichtstermin voraussichtlich maximal eine halbe Stunde dauern. Das Gericht fragt zunächst den Ehegatten, der den Antrag eingereicht hat, wie sich die Trennung vollzogen hat und seit wann diese andauert, ob es Versöhnungsversuche gab oder ob es beim Scheidungsantrag verbleiben soll. Der andere Ehegatte wird dann gefragt, ob er die Daten zur Trennung bestätigen kann und ob er ebenfalls geschieden werden will. Je nach Persönlichkeit des Richters oder der Richterin werden diese Fragen mehr oder weniger ausführlich abgearbeitet. Außerdem fragt das Gericht nach dem monatlichen Nettoeinkommen zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags um den Gegenstandswert des Verfahrens zu berechnen, damit die Gerichtskosten festgesetzt werden können. Wenn alles geklärt ist, kann die Scheidung auch im Termin sofort für rechtskräftig erklärt werden, vorausgesetzt beide Eheleute wünschen dies und sind durch einen Rechtsanwalt vertreten.

Welches Gericht ist für meine Scheidung zuständig?

Die Zuständigkeit des Familiengerichts ist in § 122 FamFG geregelt. In erster Linie richtet sich die Zuständigkeit nach dem Aufenthalt eines bzw. der minderjährigen Kinder. Dies soll dem Schutz der minderjährigen Kinder dienen. Wohnen die minderjährigen gemeinschaftlichen Kinder bei der Kindesmutter ist also das Familiengericht zuständig, in dessen Bezirk der Wohnsitz der Mutter sich befindet.

 

Befinden sich nicht alle gemeinsamen minderjährigen Kinder bei demselben Ehegatten, sondern beispielsweise ein Kind beim Vater und das andere Kind bei der Mutter, kommt es darauf an, wo die Ehegatten zuletzt gemeinsam gewohnt haben, wenn zumindest einer von beiden noch immer im selben Gerichtsbezirk wohnt.

 

Ist das alles nicht der Fall, ist das Gericht zuständig, wo der Antragsgegner des Scheidungsantrages seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

Wenn alle Stricke reißen, bleibt immer noch das Amtsgericht Schöneberg in Berlin als Auffanggericht.

Was wird aus gemeinsamen Schulden in der Ehe?

Die Beziehung ist zerbrochen, die Trennung eingeleitet, aber wer zahlt die gemeinsamen Schulden, beispielsweise Ratenzahlungsverpflichtungen wegen eines PKWs? Zunächst einmal muss man sich darüber klar sein, dass Schulden nicht automatisch gemeinsame Schulden sind, nur weil man verheiratet ist. Im Prinzip besteht auch während der Ehe ein getrenntes Vermögen eines jeden Ehegatten, so dass der jeweils andere Ehegatte für Schulden nur dann haftet, wenn er auch selbst dafür unterschrieben hat. Bei jeder größeren Anschaffung oder Ausgabe sind deshalb die Unterschriften beider Ehegatten notwendig, um eine gemeinsame Verbindlichkeit entstehen zu lassen. Hat nur einer von beiden Ehegatten unterschrieben, so haftet auch nur derjenige Ehegatte, der diese Verbindlichkeit eingegangen ist.

Sie denken über eine Trennung von Ihrem Ehepartner nach oder leben schon getrennt?

Ihr Ehepartner hat die Scheidung eingereicht?

Sicher haben Sie in diesem Zusammenhang viele Fragen.

 

Prinzipiell können Sie in der bisherigen Ehewohnung wohnen bleiben und das Getrenntleben unter demselben Dach vollziehen. Getrennt leben im Sinne des Gesetzes bedeutet, dass Sie sich gegenseitig keine Leistungen mehr erbringen, wie z. B. Essen kochen, Wäsche waschen, Bügeln etc. und die Räume der Wohnung entsprechend aufteilen, insbesondere getrennt schlafen...

 

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Wann passieren die häufigsten Trennungen?

Laut den „Survey of Family Growth“ werden Scheidungen bis zum Alter von 32 Jahren weniger, danach steigt die Rate wieder an. Der beste Zeitpunkt zum Heiraten soll angeblich zwischen 28 und 32 Jahren liegen. Dann stehen die Chancen statistisch besonders gut, dass die Ehe lange hält und nicht bereits nach kurzer Zeit wieder geschieden wird. Laut Statistik wurden z.B. in der Stadt Leipzig im Jahr 2016 1868 Eheschließungen erfasst. Dem stehen 915 Ehescheidungen in Leipzig gegenüber.