Weil – es einfach schneller ist und man dabei noch Geld sparen kann!
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir sind für Sie da und beantworten Ihre Fragen kompetent und zuverlässig. Einfach das Kontaktformular zur Scheidung ausfüllen und schon können wir weiterhelfen.
Was kostet meine Scheidung voraussichtlich? Die Kosten der Scheidung sind abhängig vom zuständigen Familiengericht, dem monatlichen Nettoeinkommen von Ehemann und Ehefrau und der Anzahl der Anwartschaften auf Altersvorsorge.
Hieraus errechnet sich der sogenannte Gegenstandswert, aus dem das Familiengericht die Gerichtskosten entnimmt und der Rechtsanwalt seine Gebühren berechnet.
Keine Angst, eine Scheidung ist nicht so teuer wie Sie denken. Ein Beispiel: Beide Eheleute verdienen zusammen monatlich netto 4.000 €, dann beträgt der Gegenstandswert mindestens 13.000 € zusammengesetzt aus dem jeweiligen dreifachen Monatsgehalt zuzüglich mindestens 1000 € Gebühr für den Ausgleich der Rentenanwartschaften. Bei 13.000 € Gegenstandswert kostet das Gericht 801 €, also 400,50 € pro Kopf und der Rechtsanwalt 1.510 €. Gerne bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit einer angemessenen Ratenzahlung an.
Kostspielig ist vielmehr das „Drumherum“, nämlich Streitigkeiten über Ehegattenunterhalt oder andere im Zusammenhang mit der Scheidung auftretenden Reibereien.
Wenn Sie lediglich eine einfache Frage im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung haben, bieten wir Ihnen die kostengünstige Möglichkeit im Rahmen einer sogenannten Erstberatung für nur 49 € weiterzuhelfen.